AFS beschreibt Sorgen angesichts hoher Staatsschulden
Berlin: (hib/BAL) Deutschlands Banken sollen ihre Eigenkapitalquoten weiter erhöhen. Dafür plädiert der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) in seinem als Unterrichtung an die Bundesregierung (20/12215) vorliegenden elften Bericht. Zwar habe sich die Eigenkapitalausstattung der deutschen Banken verbessert, schreibt der AFS, ergänzt jedoch: „Nach Einschätzung des AFS sollte die Widerstandsfähigkeit angesichts der bestehenden Herausforderungen aber weiter gestärkt werden.“
Eigenkapitalquoten könnten wegen steigender Kreditrisiken in Zukunft wieder sinken. Außerdem hätten sich im deutschen Bankensektor insgesamt stille Lasten in den Wertpapierportfolios aufgebaut. Die deutschen Kreditinstitute sollten „angesichts des herausfordernden Umfelds und hoher Verwundbarkeiten ihre derzeit noch gute Ertragslage nutzen, um ihr Kernkapital und damit ihre Widerstandsfähigkeit weiter zu stärken“.
Die bestehenden erhöhten Vorgaben für die Eigenkapitalquoten sollten bestehen bleiben, heißt es im Bericht unter Verweis auf den sektoralen Systemrisikopuffer von zwei Prozent der risikogewichteten Aktiva. Der sektorale Systemrisikopuffer habe „zielgenau eine substanzielle Verbesserung der Kapitalisierung von Banken, die von den systemischen Risiken am Wohnimmobilienmarkt betroffen sind“, bewirkt.
Dass die deutschen Banken unterm Strich solide dastehen, führt der AFS auch auf das gestiegene Zinsumfeld zurück: „Im weiteren Verlauf des Berichtszeitraums verzeichneten die deutschen Banken hohe Zinsgewinne, da sie den Zinsanstieg in geringerem Maße an die Einleger weitergaben als aufgrund von Erfahrungen der Vergangenheit zu erwarten gewesen wäre.“ Laut Modellschätzungen hätten die Banken durch die verzögerte Anpassung im Jahr 2022 Zinsaufwendungen von 13,5 Milliarden Euro oder rund 15 Prozent ihres Zinsüberschusses und im Jahr 2023 sogar bis zu 29 Milliarden Euro gespart.
Wachsende Sorgen bereitet dem AFS angesichts hoher Schuldenstandsquoten und höherer Zinsen die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung. „Insbesondere die Staatsverschuldung einiger Schwellen- und Entwicklungsländer rückte im Berichtszeitraum in den Fokus“, heißt es in der Unterrichtung. Allerdings sei auch für die Industrienationen der fiskalische Spielraum kleiner geworden, nachdem die öffentliche Verschuldung zuvor durch staatliche Stützungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie deutlich angestiegen sei.
Der AFS schreibt: „An den Märkten wuchsen etwa die Sorgen über die defizitäre Haushaltspolitik in den USA, während im Euroraum die Risikoprämien für Staatsanleihen einiger Mitgliedsstaaten wieder anstiegen. Zum Ende des Berichtszeitraums bestanden im Euroraum Sorgen um die Schuldentragfähigkeit betroffener Mitgliedsstaaten. Andere fielen hingegen durch positive Entwicklungen auf.“
Der AFS ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland. Er wurde Anfang 2013 durch das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität eingerichtet. Im AFS sind das Bundesministerium der Finanzen die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit jeweils drei stimmberechtigten Personen vertreten. Hinzu kommt das für den Geschäftsbereich Abwicklung zuständige Mitglied des Direktoriums der BaFin ohne Stimmrecht. Der AFS tagt in der Regel einmal pro Quartal.