Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung thematisiert
Berlin: (hib/STO) Den „Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung“ thematisiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/12337). Darin schreibt die Fraktion, dass die eIDAS-Verordnung von 2014 einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen habe, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale Souveränität Europas zu stärken, habe die Europäische Kommission die Verordnung überarbeitet und die eIDAS-2.0- Verordnung initiiert. Im Februar 2024 habe das Europäische Parlament die novellierte Verordnung beschlossen, im März der Rat der EU.
Die neue Verordnung ziele darauf ab, „die Nutzung sicherer digitaler Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen“, führt die Fraktion ferner aus, Wissen will sie unter anderem, welche konkreten Schritte die Bundesregierung bisher unternommen hat, um die Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung in Deutschland vorzubereiten.