21.08.2024 Verkehr — Kleine Anfrage — hib 562/2024

Nicht erteilte Ausnahmegenehmigungen für schwere Güterzüge

Berlin: (hib/HAU) Welche Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) von den aktuell nicht erteilten Ausnahmegenehmigungen für schwere Güterzüge auf thüringischen Bahnstrecken betroffen sind, möchte die AfD-Fraktion wissen. Die dazu vorgelegte Kleine Anfrage (20/12521) ist eine Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung (20/12355). Darin hatte die Regierung auf oben genannte Frage geantwortet: „Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird jeder Sachverhalt diskriminierungsfrei für alle EVU einheitlich bewertet.“ Der AfD-Fraktion habe mit der Frage nicht auf die Diskriminierungsfreiheit des Verfahrens, sondern auf die Namen der betroffenen EVU abgezielt, schreiben die Abgeordneten in ihrer aktuellen Anfrage.

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