26.08.2024 Finanzen — Antwort — hib 568/2024

Keine Verlustausgleich für Russland-Anleger

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Russlandsanktionen und die Folgen für deutsche Anleger - Verlust russischer Kapitalanlagen bei Kleinaktionären“ (20/12312) beantwortet (20/12598). Darin schreibt sie unter anderem, dass „ein gesetzlicher Verlustausgleich bzw. Schadensersatzanspruch zugunsten betroffener Anleger nicht vorgesehen“ sei.

Auf die Frage der AfD-Fraktion, ob die Regierung deutsche Investoren vor Inkrafttreten der Sanktionen gewarnt habe, heißt es in der Antwort: „Als Reaktion auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim hat die Europäische Union im Jahr 2014 Finanzierungs- und Kapitalmarktrestriktionen erlassen und bereits zum damaligen Zeitpunkt signalisiert, dass Kapitalmarktrestriktionen besonders im Fokus politischer Maßnahmen stehen. Zudem gab es schon vor der Jahreswende 2021/2022 Hinweise auf einen möglichen bevorstehenden russischen Überfall auf die Ukraine, welche auch Gegenstand der Presseberichterstattung waren. Den deutschen Investoren und Anlegern lagen damit wichtige Informationen vor, um im Rahmen einer Risikoabwägung über eine Fortsetzung oder Beendigung ihres finanziellen Engagements mit Russlandbezug zu entscheiden. Eine Information bzw. Vorwarnung zu geplanten Maßnahmen der Europäischen Union und deren potentiellen Auswirkungen seitens der Bundesregierung an die Öffentlichkeit ist bei Sanktionen nicht möglich. Damit würden auch potentielle 'Sanktionsziele' gewarnt und die Sanktionsmaßnahmen wirkungslos.“

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