03.09.2024 Wirtschaft — Verordnung — hib 574/2024

Exportkontrollen für „Dual-use-Güter“ ausgeweitet

 

Berlin: (hib/NKI) Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von „Dual-use-Gütern“, also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden. Damit will die Bundesregierung die unkontrollierte Verbreitung neuer Technologien, die militärisch relevant sind, vorbeugen.

 

Im Zentrum der Verordnung der Bundesregierung (20/12685) stehen Änderungen von Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste, in dem national erfasste Dual-Use-Güter enthalten sind. Fortan sind sogenannte Emerging Technologies - etwa parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme und Quantencomputer - der Ausfuhrkontrolle unterworfen. Daneben wurden Verstöße gegen weitere Vorschriften der Russland-Sanktionen als Ordnungswidrigkeiten erfasst sowie für Somalia und die Zentralafrikanische Republik Ausnahmen vom Ausfuhrverbot für Rüstungsgüter ergänzt.

Marginalspalte