10.09.2024 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 583/2024

Neue Behörde für gesundheitliche Prävention geplant

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will die öffentliche Gesundheit mit einem Gesetz zur Gründung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) stärken. Das neue Institut soll zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und als selbstständige Bundesoberbehörde die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und teilweise des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen, wie aus der Vorlage (20/12790) hervorgeht. Das Bundesinstitut soll seinen Hauptsitz in Köln haben und eine Außenstelle in Berlin.

Deutschland brauche gestärkte Strukturen für die öffentliche Gesundheit, um alle Ebenen der Prävention, der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes fortzuentwickeln. Zuständigkeit, Aufgaben und Akteure der öffentlichen Gesundheit befänden sich auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen: Bund, Länder, Kommunen und nicht-staatliche Akteure. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass die behördlichen Strukturen im öffentlichen Gesundheitswesen besser vernetzt und insgesamt gestärkt werden müssten.

Es fehle eine zentrale Instanz auf Bundesebene, um die Vernetzung der Akteure der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen, heißt es in der Vorlage. Das BIPAM werde durch die Bündelung der Aufgaben in die Lage versetzt, schnell auf neue Herausforderungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu reagieren. Das Institut trage auch zur Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit, Frühverrentung, Arbeitsunfällen und Pflegebedürftigkeit bei und damit zur Entlastung der sozialen Sicherungssysteme.

Das BIPAM soll Daten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung, zu den gesundheitlichen Auswirkungen durch Klima und Umwelt sowie zu gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen erheben und analysieren. Die neue Behörde werde dabei eng mit dem Forschungsdatenzentrum (FDZ) im RKI kooperieren, um die Datenqualität im Gesundheitssystem zu verbessern.

Das BIPAM soll die Bevölkerung umfassend und verständlich über Gesundheitsrisiken, Präventionsmöglichkeiten und Maßnahmen im gesundheitlichen Krisenfall informieren und einen einfachen und schnellen Zugang zu verständlichen Gesundheitsinformationen gewährleisten.

Die Behörde soll außerdem Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention entwickeln, einschließlich der Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten. Dabei geht es um die Verminderung von Risikofaktoren, um gefährliche Folgeerkrankungen möglichst zu vermeiden.

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