Kostendeckung im Schienenpersonennahverkehr rückläufig
Berlin: (hib/HAU) Die Kostendeckung durch die Entgelte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) war in den Jahren 2018 bis 2022 rückläufig. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesnetzagentur in ihrem „Zweiten Kostendeckungsbericht über die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr 2018 bis 2022“, der als Unterrichtung (20/12755) vorliegt. Im Betrachtungszeitraum hätten Ereignisse mit deutlichen wirtschaftlichen Auswirkungen stattgefunden, heißt es in dem Bericht. Die Bundesnetzagentur zählt dazu die Covid-19-Pandemie, den Russland-Ukraine-Krieg und die Hochwasserereignisse in Deutschland. Gegen Ende des Berichtszeitraums habe die Einführung des Neun-Euro-Tickets (Deutschlandticket) stattgefunden, „was erhebliche Veränderungen der Nachfrage im SPNV mit sich brachte“.
Trotz aller Herausforderungen sei die erbrachte Menge an Trassenkilometern auf Schienenwegen der bundeseigenen Betreiber im benannten Fünfjahreszeitraum deutlich gestiegen, schreibt die Bundesnetzagentur. „Diese Erhöhung der Betriebsleistung war in ihrer Höhe jedoch nicht ausreichend, um eine stabile Kostendeckung durch die SPNV-Entgelte zu gewährleisten.“
Dieser Trend werde sich für den Zeitraum ab 2023 verstärken, heißt es in der Vorlage. Die hohe Inflation und Preissteigerungen würden ab dann besonders sichtbar. „Die gesetzlich auf 1,8 Prozent festgelegte Steigerungsrate für die SPNV-Entgelte kann diese nicht auffangen, so dass sich eine stark rückläufige Kostendeckung durch diese bereits jetzt abzeichnet“, schreibt die Bundesnetzagentur.