10.09.2024 Gesundheit — Antwort — hib 588/2024

Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort (20/12756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (20/12581(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Unionsfraktion zum Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geäußert. Um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln kurz- und langfristig zu stärken, enthalte das Gesetz viele Regelungen zu Festbeträgen und Rabattverträgen sowie weitere Regelungen mit einem Schwerpunkt auf der Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln.

Der GKV-Spitzenverband habe dem Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht zur Umsetzung der durch das ALBVVG eingeführten, der Verbesserung der Arzneimittelversorgung dienenden Regelungen vorzulegen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe dem Ministerium ebenfalls bis Ende 2025 einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich die durch das ALBVVG eingeführten Änderungen auf die Versorgungslage mit Arzneimitteln ausgewirkt haben. Die Ergebnisse der Evaluation blieben abzuwarten.