11.09.2024 Wirtschaft — Antwort — hib 598/2024

Zuwendungen für Bundesagentur SPRIND

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) hat in den Jahren 2021 bis 2024 rund 55,1 Millionen Euro an Zuwendungen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erhalten. Das geht aus der Antwort (20/12726) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12520) der AfD-Fraktion hervor.

Demnach sei die Verwendung der Mittel aus dem Haushaltstitel „Sprunginnovationen und Innovationsökosystem“ erfolgt. Grundlage dafür seien der Vertrag zu den „Aufgaben der SprinD GmbH finanziert aus Mitteln des BMWi“ zwischen der Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 15. Juli 2021 sowie die entsprechenden Änderungsverträge (zuletzt 2. Juli 2024) gewesen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung der SPRIND sei das SPRIND-Freiheitsgesetz (SPRINDFG). Die Finanzierung des Projektes „UN-ECE Transformative Innovation Network (ETIN)“ (Laufzeit 16. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2024) der United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) sei auf Grundlage eines Contribution Agreements zwischen UNECE und BMWK erfolgt.

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