Anhörung zum Unionsantrag „Familien steuerlich stärken“
Berlin: (hib/BAL) Zum CDU/CSU-Antrag „Familien steuerlich stärken“ führt der Finanzausschuss des Bundestags am Montag, 23. September, von 14 bis 15:30 eine öffentliche Anhörung durch (20/11620). Interessierte können die Anhörung unter anderem im Internet auf bundestag.de per Livestream verfolgen. Sie steht anschließend außerdem in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung.
Die Tagesordnung sowie die Liste mit den geladenen Sachverständigen findet sich auf der Internetpräsenz des Ausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/1017996-1017996
Der Unionsantrag umfasst fünf Forderungen: So soll es erstens ein steuerlicher Abzugsbetrag für „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent und maximal 25.000 Euro eingeführt werden, der die bisherige steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzt und die steuerliche Berücksichtigung ausdehnt.
Zweitens soll es darüber hinaus nach den Vorstellungen der Unionsfraktion künftig einen steuerlichen Abzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung und Pflege eines nahen Angehörigen geben. Der Pflegepauschbetrag soll steigen.
Drittens sollen auch Großeltern familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder steuerlich absetzen können, wenn sie die entsprechenden Kosten tragen. Viertens will die CDU/CSU-Fraktion Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegende Angehörige ausdehnen.
Schließlich sollen fünftens der 2024 geltende Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 5,7 Prozent steigen und das Kindergeld 2024 entsprechend angehoben werden. Die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind will die Unionsfraktion wieder einführen.