25.09.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 626/2024

Offshore-Erlöse für Meeresschutz sollen in Stiftung fließen

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plant, einen Teil der Auktionserlöse für Offshore-Windkraft-Lizenzen, die für den Meeresnaturschutz gedacht sind, in einer Stiftung unter dem Dach der Bundesstiftung Umwelt zweckgebunden anzulegen. Damit sorge die Bundesregierung dafür, dass mittel- und langfristig, unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage, Geld für die Förderung von Meeresnaturschutzprojekten zur Verfügung stehe, erklärte Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch im Umweltausschuss. Die CDU/CSU-Fraktionsfraktion hatte nach den Planungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für die Nutzung der Mittel aus der sogenannten Meeresnaturschutzkomponente im Windenergie-auf-See-Gesetz gefragt.

Die Offshore-Erlöse bildeten eine gute Basis für ausreichende Ausschüttungen in den kommenden Jahren, so Hoffmann. Um aber auch sofort handeln zu können, lege die Bundesregierung zusätzlich ein Aktionsprogramm auf, das mit 65 Millionen ausgestattet sei. Gemäß dem Umsetzungskonzept, das noch im laufenden Jahr auf den Weg gebracht werden müsse, sollten die Gelder für Maßnahmen in drei Bereichen verwendet werden, heißt es in einem dem Ausschuss vorliegenden Bericht. Zum einen sollten gefährdete Arten und Lebensräume und Nord- und Ostsee geschützt und wiederhergestellt werden. Der Bericht nennt Rettungspakete unter anderem für Schweinswale, Austern, Haie und Rochen sowie für Riffe, Seegras- und Salzwiesen. Zum anderen solle der Ausbau der Offshore-Windenergie „naturverträglich“ gestaltet werden, etwa durch Maßnahmen zur Kollisionsvermeidung, Abschaltung oder Schallverminderung. Zudem sollen Monitoring und Begleitforschung gefördert werden, um die Auswirkungen des Windkraftausbaus zu überwachen.

Die Union drängte darauf, dass die zur Überführung an die Bundesstiftung Umwelt vorgesehenen Gelder nur für Maßnahmen nach dem Umsetzungskonzept verwendet werden dürfen. Die Fraktion gehe davon aus, dass aus der Meeresschutzkomponente im Jahr 2024 etwas mehr als 400 Millionen Euro, in 2025 und 2026 noch einmal jeweils 100 Millionen Euro zur Verfügung stünden, so ein Mitglied der Unionsfraktion.

Mitglieder der Koalitionsfraktionen begrüßten grundsätzlich das angekündigte Umsetzungskonzept und Stiftungsmodell. Allerdings zeigte sich ein Vertreter der SPD auch besorgt, ob die eingenommenen Gelder ausreichten, um bis zum Ende der Ausbauphase 2045 und darüber hinaus Meeresnaturschutz betreiben zu können. Wie könne man langfristig den Ausgleich der Interessen gewährleisten? Die Grünen lobten das Sofortprogramm. Die FDP-Fraktion äußerte sich anerkennend zum geplanten Stiftungsmodell. So kämen dem Naturschutz über die Jahre nicht nur Einnahmen aus Ausschreibungen und Versteigerungen zugute, sondern auch aus der Verzinsung.

Die AfD-Fraktion kritisierte den Ausbau der Windkraft insbesondere auf See scharf: Die Gelder für den Meeresnaturschutz seien angesichts des zu erwartenden massiven ökologischen Schadens durch die geplante Verzehnfachung des Ausbaus ein schlechter Ablasshandel.

Die Gruppe Die Linke mahnte, es müsse sichergestellt werden, dass die Kompensationszahlungen aus der Meeresnaturschutzkomponente nicht bereits bewilligte Gelder ersetzten. Außerdem brauche es angesichts unvorhergesehener Klimaentwicklungen eine Neubewertung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen.

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