Novellierung des Soldatenversorgungsrechts
Berlin: (hib/AW) Die Regelungen für Ansprüche auf Entschädigung bei Wehrdienstbeschädigungen sollen für die Betroffenen sowie deren Angehörige und Hinterbliebenen vereinfacht und verbessert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts“ (20/11856) vor, über den Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten wird.
Die bisherigen Regelungen des Soldatenversorgungsgesetzes werden zum 1. Januar 2025 in das Soldatenentschädigungsgesetz überführt und dort neu geregelt. Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen sei jedoch ersichtlich geworden, dass Änderungen sowohl im Soldatenentschädigungsgesetz als auch im Soldatenversorgungsgesetz notwendig seien, heißt es in der Gesetzesbegründung. Durch die Änderungen sollen auch der Informationsaufwand und der Beratungsbedarf für die Betroffenen verringert werden.
Durch die Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes sollen die Zeiträume erweitert werden, in denen die Leistungen des Gesetzes in Anspruch genommen werden können. Zudem sollen Berechtigte bei Vorliegen bestimmter Fallgestaltungen gerechter versorgt werden. Zudem sollen im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) finanzielle Benachteiligungen von Reservisten, die als Versorgungsempfänger einen kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags erhalten, beseitigt werden.