08.10.2024 Auswärtiges — Antwort — hib 662/2024

Ermittlungen zu Visavorgängen im Auswärtigen Amt

Berlin: (hib/AHE) Zu möglichen Rechtsverstößen im Auswärtigen Amt im Kontext der Aufnahmeprogramme für Afghanen äußert sich die Bundesregierung in der Antwort (20/13138) auf eine Kleine Anfrage (20/12570) der AfD-Fraktion. Demnach sind der Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen drei Beschäftigte des Auswärtigen Amts bekannt.

In zwei der Ermittlungsverfahren seien Visavorgänge für afghanische Staatsangehörige nach den Paragrafen 22 Satz 2 und 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz betroffen; hierbei handle es sich um 21 Visumvorgänge. „Vorbehaltlich der weiteren staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen lagen nach jetzigem Kenntnisstand bei den in diesen Verfahren in Rede stehenden Personen, die eingereist sind, nach durchgeführtem Visumverfahren und Sicherheitsüberprüfungen die Voraussetzungen für eine Visumerteilung grundsätzlich vor“, heißt es in der Vorlage weiter.

In einigen dieser Fälle hätten im Zusammenhang mit den Einreisen im Januar 2024 Zweifel an der „Visierfähigkeit“ der Pässe bestanden. „Die Pässe hätten nicht visiert werden dürfen, sondern Reiseausweise für Ausländer hätten ausgestellt werden müssen.“

Das dritte Ermittlungsverfahren betreffe die Visumserteilung in einem Fall von Familiennachzug, in dem ein vor Gericht geschlossener Vergleich umgesetzt worden sei. „Die Bundesregierung hat die Verfahren sofort nach Bekanntwerden der Vorgänge erneut überprüft und angepasst durch erneute Kontrolle vor Ausreise.“