Keine Mehrheit für „COVID-19-Rehabilitierungsgesetz“
Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für ein „COVID-19-Rehabilitierungsgesetz“ (20/12034) abgelehnt. Für die Vorlage stimmte die einbringende Fraktion, alle übrigen Fraktionen lehnten die Vorlage ab.
Ziel des Entwurfs ist die Aufhebung von Strafurteilen und Bußgeldbescheiden wegen Verstößen gegen Verhaltenspflichten während der Corona-Pandemie. Die Fraktion nennt unter anderem die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht sowie die Impfpflicht im Pflegebereich. Auch Urteile gegen Ärzte, die falsche Impfbescheinigungen ausgestellt haben, sollen nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden.
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1011320