14.10.2024 2. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 690/2024

Kernkraftwerke auch vom Krieg betroffen

Berlin: (hib/HLE) Die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) von Kernkraftwerken waren mehrfach Thema bei den Vernehmungen der ersten Zeugen durch die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses, der die Umstände des deutschen Atomausstiegs aufklären soll. So erläuterte eine Zeugin aus dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) vor den Abgeordneten am Donnerstagabend, das BASE habe sich im Frühjahr 2022 mit den Sicherheitsaspekten einer möglichen Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke befasst. Die fachlichen Ergebnisse seien in einem Antwortenkatalog (FAQ - Frequently Asked Questions) zusammengestellt worden.

Nach Ansicht der Zeugin gab es drei Einflussfaktoren bei einer Laufzeitverlängerung:

1. Ausstiegsvorbereitungen: Die Ausstiegsvorbereitungen wären angesichts des gesetzlich festgelegten Abschaltungsdatums Ende 2022 bereits angelaufen. Die über mehrere Jahre laufende Sicherheitsnachweise durch die PSÜ seien nicht mehr erbracht worden. Dass diese Periodischen Sicherheitsprüfungen in der Öffentlichkeit teilweise heruntergespielt worden seien, habe sie nicht nachvollziehen können, erklärte die Zeugin. Diese Überprüfungen würden einen Ausblick für die Zukunft enthalten, wie das Sicherheitsniveau einer Anlage erhöht werden könne. Zuvor hatte ein anderer Zeuge aus dem Umweltministerium dargelegt, im Vergleich zu den laufenden Sicherheitsüberprüfungen von Kernkraftwerken spiele die PSÜ nur eine ergänzende Rolle.

2. Bedrohung durch den Ukraine-Krieg: Die bisherige Grundannahme, dass Kernkraftwerke nicht vom Krieg betroffen seien, habe mit Beginn des Ukraine-Krieges revidiert werden müssen. Dies habe im Kontext der Diskussion um Laufzeitverlängerungen eine zu geringe Rolle gespielt, so die Zeugin.

3. Endlagersuche: Eine Aufhebung des Atomausstiegs hätte auch die Endlagersuche betroffen.

In den vom Umwelt- und Wirtschaftsministerium gemeinsam erstellten Prüfvermerk vom 7. März 2022, in dem ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke aus Gründen der nuklearen Sicherheit abgelehnt worden war, sei sie nicht involviert gewesen, sagte die Zeugin. Im Übrigen treffe das BASE keine eigene Entscheidung hinsichtlich der Sicherheit von Kernkraftwerken. Es habe eine beratende Funktion.