16.10.2024 Wirtschaft — Unterrichtung — hib 702/2024

CO2-Bepreisung wirksames Instrument

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Bericht zum Konsultationsverfahren 2024 gemäß Paragraf 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) als Unterrichtung (20/13100) vorgelegt. Die Verordnung ist auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) erlassen worden. Wie es in der Unterrichtung heißt, wird die Bepreisung von CO2 im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels (EHS) von den Teilnehmern der Konsultation mehrheitlich als ein wirksames Instrument angesehen, um einen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele zu leisten. Allerdings seien von Interessenverbänden ein hoher bürokratischer Aufwand und unverhältnismäßige Kosten im Vergleich zur geringen finanziellen Entlastung genannt worden.

Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, konnten Unternehmen unter anderem zur Erhaltung ihrer grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit Anträge auf Beihilfen stellen. 510 Anträge seien bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) eingereicht worden. Nach einer überschlägigen Abschätzung des Mittelbedarfs würden ausreichend Mittel bereitstehen, so dass eine anteilige Kürzung der Beihilfen nicht erforderlich sein werde. Außerdem enthält die Unterrichtung die Zusammenfassung des Abschlussberichts zum Konsultationsverfahren 2024, den das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V. (FÖS) erstellt hat.