Anpassung des Batterierechts
Berlin: (hib/NKI) Die Anpassung des Batterierechts an eine EU-Verordnung ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/13494) der Gruppe Die Linke. Lithium-Ionen-Batterien seien aufgrund ihrer Brandrisiken bei unsachgemäßer Entsorgung sowie ihrem hohen Gehalt an kritischen Rohstoffen mit besonders hohen Umweltrisiken verbunden. Derzeit liege die Sammelquote für diese Batterieart bei einer angenommenen Lebensdauer von fünf bis sieben Jahren, nach anderen Angaben acht bis zehn Jahren, bei lediglich 29 Prozent, argumentieren die Fragesteller. „Pfandsysteme stellen einen wirksamen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher dar, Produkte sachgerecht zu entsorgen“, schreiben die Abgeordneten.
Die Parlamentarier wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie häufig es seit 2014 zu Bränden durch Lithium-Ionen-Batterien in Müllsammelfahrzeugen, in Müllsortierungsanlagen, in Müllverbrennungsanlagen und in Wertstoffhöfen sowie bei Bundesbehörden, der Bundespolizei und der Bundeswehr gekommen ist. Außerdem wird gefragt, wie oft das Technische Hilfswerk im Einsatz bei Bränden, deren Ursache Lithium-Ionen- Batterien waren, gewesen ist, und welche Kosten dabei entstanden sind.