Bahnsanierung: Keine Kompensation für Schienengüterverkehr
Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine gesetzliche Grundlage für Kompensationszahlungen an Unternehmen des Schienengüterverkehrs (SGV) für die Umleitungen im Rahmen der geplanten Korridorsanierungen. Zudem habe ein für die Generalsanierung der Riedbahn durchgeführter Wirtschaftlichkeitsnachweis gezeigt, „dass die Unternehmen des SGV von der Generalsanierung langfristig profitieren“, heißt es in der Antwort der Regierung (20/13540) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12987).
Zwar würden im Zeitraum der Generalsanierung höhere Betriebskosten aufgrund der Umfahrung des gesperrten Abschnittes anfallen, schreibt die Regierung. „Dafür entfallen in den Folgejahren aufgrund der zugesicherten mehrjährigen Baufreiheit entsprechende Betriebskosten für Umfahrungen, die bei einem Bauen unter dem rollenden Rad über mehrere Jahre entstanden wären.“ Außerdem könnten die Unternehmen des SGV auch für die notwendigen Umleitungen die Förderungen des Bundes wie beispielsweise die Trassenpreisförderung in Anspruch nehmen, heißt es in der Antwort.
Das ursprünglich bis 2023 laufende Trassenpreisförderprogramm sei bereits zweimal verlängert worden und laufe aktuell bis Ende 2028. „Zusätzlich plant der Bund erhebliche Investitionen in den unter besonders hohem Wettbewerbsdruck stehenden Einzelwagenverkehr (EWV) und setzt sich weiter konsequent für die Digitalisierung des SGV ein“, schreibt die Bundesregierung.