15.11.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Antrag — hib 791/2024

Grundnahrungsmittel neu definieren

Berlin: (hib/NKI) Die Gruppe Die Linke verlangt, die Definition von Grundnahrungsmitteln neu zu bestimmen. In einem Antrag (20/13738) fordern die Abgeordneten in Anlehnung an die Empfehlungen des Bürgerrates „Ernährung im Wandel“ eine neue Definition der Grundnahrungsmittel, weil die aktuelle aufgrund der Weiterentwicklung der Gesellschaft überholt sei. Eine neue Definition solle Lebensmittel berücksichtigen, die vegan, vegetarisch, klimafreundlich, nach Bio-Standard erzeugt und gesund seien. Es sollten somit die unterschiedlichen Ernährungsformen gleichgestellt werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem festgeschrieben wird, welche Nahrungsmittel in Deutschland üblich sind, die Grundversorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Nährstoffen für die menschliche Ernährung sicherstellen, und die damit als Grundnahrungsmittel zu werten sind. Außerdem soll „Anlage 2 des § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) an die neue Definition von Grundnahrungsmitteln angepasst werden“, schreiben die Abgeordneten, damit auch Milch- und Fleischersatzprodukte, Babynahrung, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Tafel- und Mineralwasser in die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände aufgenommen werden können.