AfD-Entwurf zu Verwirkung der ungestörten Religionsausübung
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Grundgesetz hinsichtlich der Verwirkung der ungestörten Religionsausübung erweitert werden soll. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Erweiterung der Verwirkungsregelung des Artikels 18 um die ungestörte Religionsausübung des Artikels 4 Absatz 2)“ (20/13796) sieht vor, die Verwirkungsregelung des Artikels 18 des Grundgesetzes um Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes zu ergänzen. Laut Entwurf lässt sich das Problem nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verfassungskonform lösen.
Wie es in dem Entwurf zur Begründung heißt, dürfe sich niemand auf das Recht der freien Religionsausübung berufen, dessen Handlungen offensichtlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Wer seinen Kampf gegen die Werteordnung des Grundgesetzes auf das Recht der freien Religionsausübung stütze, verwirke dieses Grundrecht. Ebenso verwirke jeder dieses Grundrecht, der unter Berufung auf das Recht der freien Religionsausübung mit seinen religiösen Handlungen die Rechts- und Werteordnung im Allgemeinen sowie die Grundrechte seiner Mitbürger im Speziellen verletzt.