Feierlichkeiten anlässlich des Tages der Deutschen Einheit
Berlin: (hib/STO) Die jährlichen zentralen Feierlichkeiten anlässlich des Tages der Deutschen Einheit am 3. Oktober sind Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13818) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13480). Danach bestanden diese protokollarischen Feierlichkeiten am 3. Oktober 2024 in Schwerin „aus dem ökumenischen Gottesdienst in inhaltlicher Verantwortung der ausrichtenden Kirchen sowie aus dem zentralen Festakt des ausrichtenden Landes Mecklenburg-Vorpommern, das bis zum Ablauf des 31. Oktober 2024 die Präsidentschaft im Bundesrat innehatte“.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, wird der Tag der Deutschen Einheit nach einer Absprache der Länder dezentral jeweils von dem Land des amtierenden Bundesratsvorsitzes organisiert. Der Bund stellt dem ausrichtenden Land den Angaben zufolge für die „zentralen Feierlichkeiten (Festakt, Empfang)“ einmalig einen Bundeszuschuss zur Verfügung. Dieser sei aus dem Haushaltstitel 0601 532 48 mit der Zweckbestimmung „Zuschuss für die Feierlichkeiten anlässlich des Tages der Deutschen Einheit“ in Höhe von 250.000 Euro.geleistet worden.