20.11.2024 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 804/2024

Rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen

Berlin: (hib/PK) Im März 2024 waren rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren zehn Prozent weniger als ein Jahr zuvor, heißt es mit Verweis auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in der Antwort (20/13759) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13546) der Unionsfraktion.

Die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege könne einen Beitrag dazu leisten, kurzfristig und flexibel auf Belastungsspitzen zu reagieren. Allerdings führe nach Einschätzung der Konzertierten Aktion Pflege die Nutzung der Arbeitnehmerüberlassung zu Belastungen für die Stammbelegschaften, die beispielsweise verstärkt Wochenend- und Nachtdienste übernehmen müssten.

Auch verlören Leiharbeitnehmer die dauerhafte Einbindung in ein Pflegeteam und die Möglichkeit, zu den Pflegebedürftigen eine langfristige Bindung aufzubauen. Deshalb könne die Arbeitnehmerüberlassung nur ein ergänzendes Instrument sein. Vor allem müsse es darum gehen, die Arbeitsbedingungen für die Stammbelegschaft zu verbessern und die Attraktivität des Pflegberufes zu steigern, heißt es in der Antwort weiter.