Überarbeitung der EU- Pauschalreiserichtlinie gefordert
Berlin: (hib/NKI) Die AfD-Fraktion rät zu Änderungen am Entwurf zur Überarbeitung der europäischen Pauschalreiserichtlinie (EU 2015/2302). In einem Antrag (20/13945) fordern die Abgeordneten, Pauschalreisen nicht weiter zu regulieren, weil eine Verteuerung vor allem „den deutschen Veranstaltermarkt sowie den stationären Vertrieb von Pauschalreisen in deutschen Reisebüros“ schädigen würde, heißt es in dem Antrag.
Die hiesigen Interessen seien von der anstehenden Überarbeitung der Regulierung des Pauschalreisemarktes besonders stark betroffen. 2023 waren 47 Prozent aller in Deutschland verkauften Reisen Pauschalreisen, so die Argumentation der AfD-Fraktion. Darüber hinaus seien im Jahr 2023 in Deutschland 76 Prozent der Pauschalreisen im stationären Vertrieb durch Reisebüros und lediglich 24 Prozent im Online-Vertrieb verkauft worden.
Der im November 2023 von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf führe zu einer Verschärfung der europäischen Pauschalreiserichtline zu Lasten der Reiseveranstalter, die deutliche Kostensteigerungen auf der Anbieterseite zur Folge hätte und höhere Reisepreise mit sich brächte.
Die Bundesregierung solle sich deshalb bei ihrer europarechtlichen Beteiligung an der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie davon leiten lassen, die Preise von Pauschalreisen nicht zu verteuern und den Verbraucherschutz „wirksam zu verbessern“. Außerdem solle bei einer Neudefinition des Pauschalreisebegriffs darauf geachtet werden, dass es „möglich und praktikabel bleibt, einzelne Reiseleistungen anzubieten und zu buchen, ohne dass daraus eine Pauschalreise wird“. Schließlich solle die Bundesregierung auf europäischer Ebene keiner Änderung der Pauschalreiserichtlinie zuzustimmen, durch die Reisevermittler als Reiseveranstalter haften, wenn sich Kunden bei Online-Buchungen in einem bestimmten Zeitfenster durch falsche Auswahl Einzelleistungen zusammenstellen, die nicht zusammenpassen - wie beispielsweise den Anschlussflug.