28.11.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Verordnung — hib 821/2024

Mehr Recycling von Gewerbe- und Bauabfällen

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat eine Verordnung (20/13950) zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vorgelegt. Der Bundestag muss aufgrund Paragraf 8 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes der Verordnung zustimmen.

Ziel der Verordnung ist es, mehr gewerbliche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle zu recyceln. Eine Evaluation der Gewerbeabfallverordnung habe gezeigt, dass „bestehende Recyclingpotentiale“ dieser Abfälle nicht hinreichend genutzt würden, erklärt die Bundesregierung. Gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle seien zu „27 Masseprozent stofflich verwertbar“, würden aber derzeit nur zu vier Masseprozent recycelt.

Um das zu ändern, sieht die Verordnung unter anderem die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Sammelbehälter vor, um die getrennte Sammlung der Abfälle an der Anfallstelle zu verbessern. Die Vorbehandlung von gemischten Siedlungsabfällen soll „ stringenter gefasst“ und gleichzeitig durch behördliche Überwachung vereinfacht werden. Zudem soll es künftig möglich sein, Sachverständige bei der Überprüfung der getrennten Sammlung und der Vorbehandlung von Gemischen zu beteiligen. Schließlich ist geplant, auch Betreiber von Müllverbrennungsanlagen zu einer stichprobenhaften Überprüfung angelieferter Abfälle zu verpflichten. So soll erreicht werden, dass stofflich verwertbare Abfälle nicht energetisch verwertet werden.