Einsatzbereitschaft der Bundeswehr soll erhöht werden
Berlin: (hib/AW) Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und der sich daraus ergebenden grundlegenden Änderung der Sicherheitslage in Europa soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöht werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (20/13488) vor, mit dem die Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften erhöht werden soll.
Konkret soll unter anderem der Anwendungsbereich von Verpflichtungsprämien für Zeitsoldaten ausgeweitet und die Vergütung für Mehrarbeit oder für besondere zeitliche Belastungen neben den Auslandsdienstbezügen ermöglicht werden. Zur Verbesserung der sozialen Absicherung sollen zudem die Anwendungsbereiche der Einsatzversorgung und der einmaligen Unfallentschädigung ausgeweitet und die finanzielle Leistungen bei Dienstunfähigkeit oder Tod verbessert werden. Auch die Übergangsbeihilfe bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren für Zeitsoldaten soll erhöht werden. Für Angehörige des Geschäftsbereiches des Verteidigungsministeriums, die nicht unter das Gesetz über den Auswärtigen Dienst fallen, soll in bestimmten Fällen die Finanzierung der Altersversorgung für die ebenfalls im Ausland lebenden Ehepartner durch einen Ehepartnerzuschlag unterstützt werden.
Darüber hinaus soll für militärisches Personal, das nach einer Auslandsverwendung mit Erstattung der Umzugskosten in das Inland umgezogen ist, bei Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses Trennungsgeld für das Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte gewährt werden.