Union fragt nach Zukunft von Rechenzentren
Berlin: (hib/MIS) Mit dem 2023 verabschiedeten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurden branchenspezifische Vorgaben für Rechenzentren festgelegt mit Blick auf Energieeffizienz-, Abwärmenutzungs- und Berichtspflichten. Rechenkapazität werde nicht nur für Zukunftsinnovationen und Entwicklungen Künstlicher Intelligenz innerhalb Deutschlands benötigt, sondern auch um im Krisenfall den Zugriff auf staatliche Dienste, Informationen und Kommunikation sicherzustellen, schreibt die Unionsfraktion, die sich in einer Kleinen Anfrage (20/14103) für die Zukunft deutscher Rechenzentren interessiert.
Unter anderem wollen die Abgeordneten von CDU und CSU von der Bundesregierung wissen, mit welchem Energiebedarf für Rechenzentren in Deutschland sie für das Jahr 20230 rechnet und ob der angenommene Mehrbedarf ausschließlich aus erneuerbaren Energien zu decken sein werde. Außerdem haben die Abgeordneten ein paar Fragen zum EnEfG, etwa welchen regulativen Mehrwert die verpflichtende Veröffentlichung des Stromverbrauchs deutscher Rechenzentren habe, wie viele deutsche Rechenzentren überhaupt eine Anschlussinfrastruktur haben, die eine Abwärmenutzung wie gefordert ermöglicht, und ob im Katastrophenfall eine Nutzung der Notstromaggregate deutscher Rechenzentren zur Stromeinspeisung ins Netz vorgesehen beziehungsweise gesetzlich möglich ist.