19.12.2024 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 886/2024

Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2022 haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) nach Genehmigung durch die „G 10-Kommission“ insgesamt 251 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vorgenommen und damit acht mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (20/14200) hervor.

Danach erfolgten im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 129 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 122. Im Vergleich dazu belief sich die Zahl der Beschränkungsmaßnahmen im Vorjahreszeitraum 2021 den Angaben zufolge auf 119 Einzelmaßnahmen im ersten und 124 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr.

In der Vorlage berichtet das Kontrollgremium sowohl über die Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) als auch über Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz im Jahr 2022. Durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz wurden den drei Nachrichtendiensten des Bundes die Befugnisse eingeräumt, bei Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Postunternehmen sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einzuholen sowie sogenannte IMSI-Catcher zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer einzusetzen.

Laut Vorlage führten die drei Nachrichtendienste im Jahr 2022 insgesamt 106 Auskunftsverlangen sowie 30 IMSI-Catcher-Einsätze durch. Mit hier insgesamt 136 berichtsrelevanten Maßnahmen hat sich deren Anzahl im Vergleich zum Jahr 2021 mit damals 128 um acht erhöht.