Bericht zum Aktionsplan gegen Menschenhandel
Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2023 sind nach Angaben des Datentools des KOK e. V. (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) insgesamt 702 Fälle von Menschenhandel registriert worden, von denen 597 ausgewertet werden konnten. Aufgrund der Expertise der Fachberatungsstellen betraf ein Großteil der Fälle (nach Einstufung der Fachberatungsstellen) den Straftatbestand Menschenhandel, 71 Prozent Zwangsprostitution, und 15 Prozent Arbeitsausbeutung. Die Klientinnen und Klienten waren mehrheitlich zwischen 22 und 39 Jahren alt. Ein Großteil stammte aus Westafrika. Das geht aus dem Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen hervor, der nun als Unterrichtung (20/14305) durch die Bundesregierung vorliegt. Darin heißt es weiter, dass das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamtes im Jahr 2023 insgesamt 474 abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Menschenhandel zählte. Darüber hinaus seien 299 Fälle sexueller Ausbeutung und 36 Verfahren zur Arbeitsausbeutung ermittelt worden. In 186 Verfahren sei die Ausbeutung von Minderjährigen Gegenstand der Ermittlungen gewesen.
Die Bundesregierung betont: „Das Phänomen des Menschenhandels unterliegt einem stetigen Wandel, beeinflusst durch weltpolitische Ereignisse, wirtschaftliche Entwicklungen, den Klimawandel und der Digitalisierung. So entstehen laufend neue Ausprägungen der Ausbeutung, Zielgruppen oder Modi Operandi. Ein erhebliches Dunkel- und Graufeld erschweren die Datenerhebung und den europäischen Vergleich. Kontinuierliche Forschungsarbeit sowie Fortschritte bei der Datenerhebung- und Analyse sind daher zentrale Komponenten einer erfolgreichen Präventions- und Bekämpfungsstrategie.“