Besonderheiten des Arbeitgebers Bundeswehr
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung verteidigt die Nachwuchswerbung der Bundeswehr gegen Kritik. Die Bundeswehr wolle, wie jeder andere Arbeitgeber auch, interessierten Bürgern ein Bild von der Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich vermitteln, heißt es in der Antwort (20/14324) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13931) der Gruppe Die Linke.
Dabei informierten die Streitkräfte umfassend, verantwortungsvoll und transparent über die Besonderheiten des Arbeitgebers Bundeswehr. Die Parlaments- und Verteidigungsarmee trete für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. Die Nachwuchswerbung diene der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
Es stehe jedem jungen Menschen frei, sich für oder gegen die Bundeswehr als Ausbilder oder Arbeitgeber zu entscheiden, ob für eine militärische Laufbahn oder eine zivile Verwendung in der Bundeswehr, heißt es in der Antwort weiter.
Es bestehe eine Trennung zwischen Jugendoffizieren der Bundeswehr, die über Sicherheitspolitik informieren und darüber mit Schülern diskutieren, und den Aufgaben der Personalgewinnungsorganisation. Jugendoffizieren sei die Nachwuchsgewinnung untersagt. Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler und Eltern könnten sich als Schulgemeinschaft selbstverantwortlich für oder gegen einen Besuch der Bundeswehr an ihrer Schule entscheiden. Daher fänden Vorträge der Jugendoffiziere immer als Teil des Unterrichts und begleitet durch Lehrkräfte statt.