03.01.2025
Inneres und Heimat — Antwort — hib 6/2025
Ausreisepflichtige nach der Dublin-Verordnung
Berlin: (hib/PK) Ende Oktober 2024 haben sich 24.891 Personen in Deutschland aufgehalten, bei denen nach der sogenannten Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat für die Asylprüfung zuständig wäre. Von diesen Personen waren 5.899 ausreisepflichtig, wie aus der Antwort (20/14341) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13597) der Gruppe Die Linke hervorgeht.
In 5.290 Fällen handelte es sich den Angaben zufolge um Syrer, von denen 1.307 ausreisepflichtig waren. Auf Platz zwei und drei folgen 3.515 Afghanen und 2.472 Türken, von denen 755 beziehungsweise 602 ausreisepflichtig waren.