Äußere Beeinflussung der Bundestagswahl
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat bisher keine konkreten Erkenntnisse zu einer möglicherweise geplanten Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 in Deutschland. Das geht aus ihrer Antwort (20/14469) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14135) mit dem Stand von Ende Dezember 2024 hervor. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass „ausländische Einflussakteure versuchen werden, die Wahl in ihrem Sinne positiv zu beeinflussen“. Drittstaaten könnten etwa versuchen, gezielt Einfluss auf die öffentliche Debatte und den politischen Meinungsbildungsprozess im Vorfeld der Wahl zu nehmen, so die Bundesregierung.
Den Begriff „Desinformation“ definiert sie in diesem Zusammenhang als „nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel der vorsätzlichen Beeinflussung oder Täuschung der Öffentlichkeit verbreitet werden und gegebenenfalls die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich stören können“.
Die AfD-Fraktion hatte sich unter anderem nach dem Referat 607 „Strategische Kommunikation“ im Auswärtigen Amt erkundigt, das sich gezielt mit der Beobachtung und Analyse von Desinformationskampagnen beschäftigt. Es stelle sich die Frage, „wie sichergestellt werden kann, dass ein solches Monitoring nicht zu Einschränkungen oder Diffamierungen legitimer Meinungsäußerungen führt“, so die Abgeordneten.
Diese Gegenüberstellung macht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort „ausdrücklich nicht zu eigen“. Die vom Auswärtigen Amt durchgeführten Maßnahmen zur Beobachtung und Analyse von Desinformationskampagnen dienten „nicht der Einschränkungen oder Diffamierungen legitimer Meinungsäußerungen, sondern ganz im Gegenteil dem Schutz der Meinungsfreiheit vor Einschränkungen und Diffamierungen durch etwa Desinformation“.