Sportfördergesetz soll für „Förderung aus einer Hand“ sorgen
Berlin: (hib/HAU) Die Förderung des Spitzensports in Deutschland soll erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden. Das dazu von der Bundesregierung vorgelegte Sportfördergesetz (20/14499) sieht unter anderem die Gründung einer Spitzensport-Agentur in der Rechtsform einer Stiftung öffentlichen Rechts als zentraler Ansprechpartner für Analyse, Steuerung und Förderung des Spitzensports in Deutschland vor. Sportfachliche Expertise und die rechtssichere und auf potenzial- und erfolgsorientierten Grundsätzen basierende Abwicklung des Förderverfahrens sollen so zukünftig in einer Hand liegen, schreibt die Bundesregierung.
Mit der „Förderung aus einer Hand“ sollen dem Gesetzentwurf zufolge die Anzahl der Antragsverfahren insbesondere für die Bundessportfachverbände verringert und gleichzeitig konsistent und abgestimmt ausgestaltet werden. „Die Förderverfahren sollen von der unabhängigen Spitzensport-Agentur selbstständig durchgeführt und die Förderentscheidungen kriterien- und datenbasiert sowie weiterhin potenzial- und erfolgsorientiert getroffen werden“, schreibt die Bundesregierung. Die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bei der Förderung durch die Sport-Agentur die Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet, hänge von der konkreten Ausgestaltung der Förderkonzepte sowie davon abgeleitete Förderrichtlinien der Spitzensport-Agentur ab. Eine datenschutzrechtliche Konformität stelle die Spitzensport-Agentur dabei sicher. Die Evaluierung des Gesetzes ist innerhalb von sechs Jahren vorgesehen.
Der Handlungsbedarf ergibt sich laut Bundesregierung daraus, dass die bestehenden Rahmenbedingungen im deutschen Spitzensport „keine ausreichende Grundlage für zukünftige Erfolge auf Spitzenniveau darstellen“. Das Erreichen sportlicher Zielstellungen - insbesondere von einer Top 5 - Platzierung bei den Olympischen Sommer- und von einer Top 3 - Platzierung bei den Olympischen Winterspielen in der Nationenwertung - gerate vor diesem Hintergrund in immer größere Gefahr. Als eine Herausforderung im derzeitigen Fördersystem, so heißt es in dem Gesetzentwurf, sei das Fehlen eines zentralen Ansprechpartners insbesondere für die Bundessportfachverbände ausgemacht worden.