Computerspielförderung des Bundes
Berlin: (hib/HLE) Vom Jahresende 2023 bis zum 1. Dezember 2024 konnten wegen fehlender Haushaltsmittel, einer qualifizierten Titelsperre durch den Haushaltsausschuss des Bundestags sowie wegen der zum 31. Dezember 2023 ausgelaufenen bisherigen Förderrichtlinie „Computerspielförderung des Bundes“ keine neuen Anträge gestellt werden. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (20/14603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14392) mit. Die Förderung von Projekten, die noch nach der alten Förderrichtlinie bewilligt wurden, sei fortgeführt worden. Eine überarbeitete Förderrichtlinie sei am 27. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und sei seit dem 28. Dezember 2024 in Kraft. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürften nur Maßnahmen nach den Vorgaben des Artikel 111 des Grundgesetzes finanziert werden. Neue Maßnahmen könnten daher erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2025 umgesetzt werden.