29.01.2025 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 55/2025

SPD und Grüne wollen „Stärkung der polizeilichen Befugnisse“

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf „zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse“ (20/14704) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit sollen neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen werden.

Die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet diene dem Zweck, dass die Strafverfolgungsbehörden zu Strafverfolgungszwecken sowie darüber hinaus das BKA und die Bundespolizei für weitere polizeiliche Aufgaben „biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen mittels automatisierter technischer Verfahren mit Internetdaten (zum Beispiel soziale Medien), abgleichen können“, führen die zwei Fraktionen dazu aus. Ziel sei es insbesondere, Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren.

Die Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse sollen der Vorlage zufolge für das BKA und die Bundespolizei geschaffen werden. Diese Befugnisse könnten dazu dienen, „bei großen Datenmengen Verbindungen/Beziehungen zwischen Informationen herzustellen“. Die Polizeibehörden würden auf diese Weise in die Lage versetzt, „bereits im polizeilichen Informationssystem oder im polizeilichen Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auszuwerten“.

Damit Banken in der Folge von Anfragen des BKA „nicht das Konto der betroffenen Person kündigen, ist eine Vorschrift im Gesetzentwurf enthalten, die den Banken bei der Kontofortführung Rechtssicherheit gibt“, heißt es in der Vorlage weiter. Damit solle eine verfrühte Unterrichtung der Betroffenen und damit mögliche Beeinträchtigung der Polizeiarbeit vermieden werden.

Des Weiteren soll mit dem Gesetzentwurf der Bundespolizei anlassbezogen im Falle der Anordnung von Waffenverbotszonen oder im Geltungsbereich von Allgemeinverfügungen die stichprobenartige Befragung, Identitätskontrolle sowie Durchsuchung von Personen erlaubt werden, die die Waffenverbotszone betreten möchten oder sich darin befinden.

„Die Messerattacke von Aschaffenburg am 22. Januar 2025, der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 22. Dezember 2024 und der islamistische Anschlag am 23. August 2024 auf einem Volksfest in Solingen haben deutlich gemacht, dass sich die Sicherheits- und Bedrohungslage in Deutschland erheblich verschärft hat“, schreiben die beiden Fraktionen. Auch vor diesem Hintergrund sollten die Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung mit dem Gesetzentwurf gestärkt werden.