Rüstungsexportkontrollgesetz wird nicht mehr weiterverfolgt
Berlin: (hib/HLE) Das Gesetzgebungsverfahren für das geplante Rüstungsexportkontrollgesetz kann bis zur vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 nicht mehr abgeschlossen werden. Es werde deshalb in der verkürzten Legislaturperiode nicht mehr weiterverfolgt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/14658) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14385).
Die Bundesregierung versichert, sie werde ihrem gesetzlichen Auftrag zur Rüstungsexportkontrolle auf Grundlage der bestehenden rechtlichen und politischen Vorgaben auch weiterhin gerecht. Weiter heißt es in der Antwort, die für die Unterstützung der Ukraine mit Rüstungsgütern bei der Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg notwendigen Genehmigungsverfahren würden mit höchster Priorität bearbeitet und in kürzester Zeit abgeschlossen. Der Bundesregierung ist keine Kritik an den Bearbeitungszeiten bekannt.