Regierung: Keine Angaben zu versicherungsfremden Leistungen
Berlin: (hib/CHE) Zur Entwicklung der Kosten der nicht beitragsgedeckten Leistungen in der Deutschen Rentenversicherung kann die Bundesregierung derzeit keine Angaben machen. Das schreibt sie in einer Antwort (20/14679(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (20/14454(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die Regierung erläutert in der Antwort: „Gemäß dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 22. März 2024 wurde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund die nicht beitragsgedeckten Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung und deren Höhe in der engen und der erweiterten Abgrenzung einmal pro Legislaturperiode abzuschätzen und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages darüber zu berichten. Das BMAS wird dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses nachkommen. Aus Gründen des laufenden, nicht öffentlichen Verfahrens im Rechnungsprüfungsausschuss beziehungsweise im Haushaltsausschuss und zur Wahrung der Verfahrensintegrität können zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Informationen zu den angesprochenen Punkten gegeben werden.“