Neugestaltung des Vorplatzes am Hauptbahnhof Hannover
Berlin: (hib/HAU) Zur Neugestaltung des Ernst-August-Platzes, dem Vorplatz des Hauptbahnhofes Hannover, kann laut Bundesregierung „zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zum genauen Umfang und Zeithorizont erfolgen“. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/14848) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14436) hervor.
Zu einer eventuellen Einflussnahme der Regierung auf Entscheidungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) sowie der DB InfraGO AG mit Blick auf die Neugestaltung des Ernst-August-Platzes heißt es: DB AG und DB InfraGO AG seien Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG). Die DB InfraGO sei mit ihrer Gründung gemeinwohlorientiert aufgestellt worden, „gleichwohl leitet der Vorstand einer AG die Geschäfte der Gesellschaft unter eigener Verantwortung“. In seinem Kompetenzbereich entscheide der AG-Vorstand autonom. An Weisungen anderer Organe wie Aufsichtsrat oder Anteilseigner sei er nicht gebunden. „Demnach bestehen für die Bundesregierung keine gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten zur Einwirkung auf die DB AG oder DB InfraGO AG“, heißt es in der Antwort. Eine Einwirkung im Rahmen von Finanzierungsverträgen sowie durch Überzeugung auf politischer Ebene bleibe davon unbenommen.