Vorläufige Haushaltsführung 2025
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung informiert in drei Unterrichtungen über genehmigte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025.
Zur Sicherstellung der Kofinanzierung von zwei neuen „AI-Factories“, die im Rahmen der europäischen Initiative EuroHPC in Stuttgart und Jülich errichtet werden sollen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 19,7 Millionen Euro (21/48) zugestimmt. Laut Schreiben vom 10. April wird die Verpflichtungsermächtigung in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 fällig.
Um Beschäftigen, „deren Beschäftigungsverhältnisse im Zuge des gesetzlich beschlossenen Ausstiegspfad für die Kohleverstromung bereits gekündigt wurden,“ Anpassungsgeld bewilligen zu können, hat das BMF auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 22 Millionen Euro (21/50) bewilligt. Die Mittel werden laut Schreiben vom 10. April in den Jahren 2026 bis 20230 fällig.
Um die Fördertätigkeit im Rahmen der beiden Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit“ und „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb“ während der vorläufigen Haushaltsführung aufrechterhalten zu können, hat das BMF auf Antrag des BMWK einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 284,4 Millionen Euro (21/49) zugestimmt. Die Mittel werden laut Schreiben vom 11. April zwischen den Haushaltsjahren 2026 und 2034 fällig. Die Bundesprogramme werden über den Klima- und Transformationsfonds abgewickelt.