30.04.2025 Haushalt — Unterrichtung — hib 146/2025

Vorläufige Haushaltsführung 2025

Berlin: (hib/SCR) In drei Unterrichtungen informiert die Bundesregierung über bewilligte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025. Die vom Bundesfinanzministerium jeweils mit Schreiben vom 29. April genehmigten Mittelansätze waren jeweils vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt worden.

Für die „Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneuership)“ ist demnach für das Haushaltsjahr 2026 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von rund 5 Millionen Euro (21/77) genehmigt worden. „Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die erfolgreiche Umsetzung des Förderprogramms nicht zu gefährden und die im erheblichen Bundesinteresse liegende Unterstützung von gemeinwohlorientierten Unternehmen, deren Wirken sowohl positive soziale und ökologische Effekte verursacht als auch positive Effekte auf Wachstum und Beschäftigung hat, fortsetzen zu können“, heißt es dazu.

Für die Teilnahme Deutschland an der Weltausstellung (EXPO) 2027 in Serbien ist für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 14,2 Millionen Euro (21/79) bewilligt worden. „Angesichts der langen Vorlaufzeiten, die die aufeinander aufbauenden Ausschreibungen nach Vergabe des Durchführungsauftrags für den Ausbau des deutschen EXPO-Pavillons erfordern, müssen möglichst zeitnah die ersten Ausschreibungen vorgesehen werden, um die deutsche Beteiligung sicherstellen zu können“, begründet die Bundesregierung die Vorlage.

Für das „Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation“ ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 28,8 Millionen Euro (21/78) genehmigt worden. Sie soll in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 fällig werden. „Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um das Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation während der vorläufigen Haushaltsführung, wenngleich stark eingeschränkt, fortführen zu können und um vordringliche, bereits in den Vorjahren begonnene Maßnahmen abzusichern“, heißt es zur Begründung.