13.05.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 153/2025

Verhandlungen zur Lockerung von EU-Sanktionen gegen Syrien

Berlin: (hib/AHE) Eine Lockerung oder Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Syrien kann nur im Einvernehmen aller EU-Mitgliedstaaten erfolgen. „Die Voraussetzungen hierfür werden im EU-Kreis verhandelt“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/124) auf eine Kleine Anfrage (21/65) der AfD-Fraktion. Die EU-Sanktionen seien gegen das ehemalige Assad-Regime und mit diesem verbundene Personen und Entitäten verhängt worden. Sowohl Sektor- als auch Individualsanktionen seien Reaktionen auf Verbrechen des Assad-Regimes gewesen.