19.05.2025
Recht — Antwort — hib 159/2025
Ordnungsgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz
Berlin: (hib/SCR) Im Jahr 2024 hat das Bundesamt für Justiz auf Grundlage von Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches (HGB) 291.300 Ordnungsgeldverfahren wirksam eingeleitet und 106.400 Ordnungsgelder festgesetzt. Zudem wurden in diesem Jahr 102.600 Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren vollstreckt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/108) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/61) hervor. Zum Stichtag 31. März 2025 wurden bislang 20.000 Verfahren eingeleitet, 25.500 Ordnungsgelder festgesetzt und 37.800 Forderungen vollstreckt.