Tätigkeiten des Justizministeriums in der 20. Wahlperiode
Berlin: (hib/SCR) In einer Antwort (21/195) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/96) veröffentlicht die Bundesregierung umfangreiche Informationen über die Aktivitäten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) in der 20. Wahlperiode. Die Darstellung umfasst unter anderem Gesetzes- und Verordnungsinitiativen, Personalentwicklung, Veranstaltungen, Publikationen sowie externe Beratungsaufträge.
Hinsichtlich der Gesetzes- und Verordnungsinitiativen verweist die Bundesregierung auf eine frühere Antwort sowie auf den Umstand, dass die erfragten Informationen öffentlich im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages (DIP) verfügbar sind.
Die Personalstärke des Ministeriums hat sich den Angaben zufolge zwischen 2021 und 2024 leicht erhöht. Die Gesamtzahl der Beschäftigten stieg von 898 im Jahr 2021 auf 913 im Jahr 2024. Dabei nahm insbesondere die Zahl der Beamten zu - von 593 auf 639 -, während die Zahl der Tarifbeschäftigten leicht von 305 auf 274 sank. Die Anzahl befristeter Arbeitsverträge reduzierte sich im selben Zeitraum deutlich von 32 auf 17.
Ferner führt die Bundesregierung über 250 öffentliche und interne Veranstaltungen an, die das BMJ seit Oktober 2021 durchgeführt oder mitausgerichtet hat. Zu den aufwendigsten Veranstaltungen mit Blick auf die Gesamtkosten zählten demnach das G7-Justizministertreffen im November 2022 (167.359,92 Euro) und das Bürgerfest zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes (140.235,16 Euro).
Keine Angaben macht die Bundesregierung zu Lobbykontakten. Die AfD-Fraktion hatte unter anderem gefragt, welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern während der 20. Wahlperiode im BMJ stattgefunden hatten. „Nach Ansicht der Bundesregierung können diese Fragen ausnahmsweise nicht beantwortet werden, da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre“, heißt es dazu. Die Antwort bezieht sich auch auf erfragte Anhörungen, Konsultationen oder öffentliche Beteiligungsformate zu Gesetzgebungsvorhaben.