AfD fragt zu Zurückweisungen an den deutschen Grenzen
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/256) die „Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen“ seit dem 7. Mai 2025. Nach Darstellung der Fraktion geht die Maßnahme auf eine neue Weisung des Bundesinnenministeriums zurück, durch die die Anwendung von § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz wieder in Kraft gesetzt worden sei, nachdem die Norm seit dem 13. September 2015 nicht mehr angewandt worden sei.
In der Vorbemerkung äußert die AfD-Fraktion unter anderem Zweifel an der „quantitativen Relevanz der Maßnahme“. Zudem vermute sie, „dass viele Asylbewerber andere Zugangswege nach Deutschland als den über die Landgrenze nutzen“.
In ihren Fragen bittet die Fraktion beispielsweise um Auskunft zu den rechtlichen Grundlagen der Weisung, zur praktischen Umsetzung an Grenzen und Flughäfen, zur Definition und Prüfung „vulnerabler Gruppen“ sowie zu den tatsächlichen Fallzahlen von Zurückweisungen, Zurückschiebungen und Ausnahmen.