AfD: Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nur per Gesetz
Berlin: (hib/VOM) Die automatische jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung zum 1. Juli soll nach dem Willen der AfD-Fraktion gestrichen werden. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (21/331), der eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vorsieht, verlangt die Fraktion ein „ordentliches Gesetzgebungsverfahren, das die Beteiligung der Bürger und die öffentliche Kontrolle sicherstellt“. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen werden.
Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die sogenannte Steigerungsrate der Abgeordnetenentschädigung nach geltendem Recht durch einen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes errechnet und anschließend in einer Bundestagsdrucksache verkündet wird. Demokratisch gewählte Abgeordnete müssen sich aus Sicht der Fraktion „in besonderem Maße für ihre Entscheidungen vor der Öffentlichkeit rechtfertigen“. Dies gelte vor allem für Gesetze, in denen die Bezüge und das Einkommen der Abgeordneten geregelt werden. In diesen Gesetzen „in eigener Sache“ fehlt nach Ansicht der AfD-Fraktion „jegliche direkte Kontrolle, die eine unangemessene Alimentierung verhindern könnte“. Nur die Öffentlichkeit des Gesetzgebungsverfahrens sichere die Mitwirkung der Bürger an der politischen Entscheidungsfindung und damit die öffentliche Kontrolle „solch sensibler Gesetzgebungsverfahren“.