04.06.2025 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Gesetzentwurf — hib 197/2025

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll geändert werden

Berlin: (hib/MIS) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ändern. Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (21/327) sieht vor, die Übergangsregelung des § 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern werden, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen.

Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf: „Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit dem 24. August 2023 in Kraft. Um den Lebensmittelunternehmern Zeit zur Umsetzung zu gewähren, ist in § 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgesehen, dass nach Maßgabe des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind.“ Wie es im Entwurf weiter heißt, hätten aber viele Wirtschaftsbeteiligte angegeben, dass diese Zeit nicht ausreichend sei. Begründet worden sei das unter anderem damit, dass die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen in den Ländern erst sehr spät geschaffen worden seien. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Länder hätten auf der Agrarministerkonferenz vom 28. März 2025 die Bundesregierung gebeten, die Fristen für die Umsetzung aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu verschieben. Darüber hinaus seien Klarstellungen und redaktionelle Änderungen im Gesetz notwendig.

Am Freitag soll der von den Regierungskoalitionen eingebrachte Gesetzentwurf erstmals im Bundestag beraten werden. Die Vorlage soll nach halbstündiger Aussprache in den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen werden.