04.06.2025 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 203/2025

AfD fordert eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden“ (21/333) vorgelegt. Als Ziel des Entwurfes gibt die Fraktion an, „Straftaten durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende wirksam zu bekämpfen“. Gleichzeitig soll damit sichergestellt werden, dass straffällig gewordene Kinder und Jugendliche schneller psychotherapeutische Hilfe erhalten. Der Entwurf steht am Freitag. 6. Juni 2025, zur ersten Lesung im Bundestag auf der Tagesordnung.

Zur Begründung verweist die Fraktion auf Zahlen zur Kriminalitätsentwicklung unter Kindern und Jugendlichen. So habe die Zahl der Kinder als tatverdächtige Gewalttäter in Deutschland im Jahr 2024 mit rund 13.800 einen „erneuten Höchststand“ erreicht und damit mehr als doppelt so hoch gelegen wie im Jahr 2016.

Der Entwurf sieht eine Anpassung bei der Altersgrenze für die Strafmündigkeit im Strafgesetzbuch (Paragraf 19) und im Jugendgerichtsgesetz (Paragraf 1) vor. Sie soll nach Willen der AfD von 14 auf zwölf Jahre abgesenkt werden. Zudem sieht der Entwurf vor, die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts zu begrenzen. Künftig soll es nur noch bis zum 18. Lebensjahr anwendbar sein, schlägt die AfD-Fraktion vor. Ältere Täter sollen danach künftig nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Auch die freiheitsentziehende Unterbringung „delinquenter Kinder“ will die AfD-Fraktion erleichtert sehen. Dazu ist eine Anpassung in Paragraf 1631b BGB („Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen“) vorgesehen. Danach soll künftig auch die Staatsanwaltschaft eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes beim Familiengericht beantragen können. Voraussetzung soll demnach der dringende Tatverdacht einer Straftat, „insbesondere der Begehung von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen die körperliche Unversehrtheit“, sein. Im Wiederholungsfall soll die Erforderlichkeit der Unterbringung vermutet werden, heißt es weiter in dem Vorschlag. Für den Fall, dass eine Unterbringung geplant ist, sollen Polizei und Staatsanwaltschaft zudem das Recht bekommen, Kinder vorläufig festzunehmen. Dazu ist in dem Entwurf eine Anpassung in Paragraf 127 der Strafprozessordnung vorgesehen.

Dadurch könne künftig angemessen auf Straftaten von Kindern unter zwölf Jahren reagiert werden, begründet die Fraktion diese vorgeschlagene Neuregelung. Neben dem Schutz der Allgemeinheit argumentiert die AfD auch mit dem Kindeswohl. „Denn häufig sind es die Eltern von delinquenten Kindern, die Hilfen der Jugendämter ablehnen und ihren Kindern die dringend erforderliche Behandlung“ verweigerten, heißt es im Entwurf.