10.06.2025 Inneres — Kleine Anfrage — hib 210/2025

Auswahlentscheidungen gemäß Bundesgleichstellungsgesetz

Berlin: (hib/STO) Auswahlentscheidungen nach Paragraph 8 Absatz 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/397). Darin führt die Fraktion aus, dass das Gesetz die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und den Bundesgerichten fördere. Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und Vergabe von Ausbildungsplätzen sollten gemäß Paragraph 8 Absatz 1 des Gesetzes bei gleicher Qualifikation dann zugunsten einer Frau ausfallen, wenn sie in diesem Bereich gegenüber Männern unterrepräsentiert sind, heißt es in der Vorlage weiter.

Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Frauen nach Kenntnis der Bundesregierung bei Auswahlentscheidungen nach dieser Regelung bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen gegenüber männlichen Bewerbern bei gleicher Qualifikation bei Bundesgerichten sowie bei Behörden und Verwaltungsstellen der unmittelbaren Bundesverwaltung bevorzugt wurden.