Erfassung von externen Mitarbeitern
Berlin: (hib/HLE) Alle in Ministerien und damit auch im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen tätigen externen Personen werden zentral erfasst. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (21/371(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/155(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit, die sich nach Lobbyarbeit im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erkundigt hatte. In dem Bericht über den Einsatz externer Personen in der gesamten Bundesverwaltung würden alle Daten veröffentlicht, deren Veröffentlichung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten zulässig sei. Seit dem Jahr 2020 ist der Bericht zum Einsatz externer Personen nach Angaben der Regierung im jährlichen Integritätsbericht enthalten: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html(Externer Link)