11.06.2025 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 214/2025

„Lobbyarbeit“ im BMJV

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung macht keine konkreten Angaben zur Anzahl externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). In ihrer Antwort (21/374) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/158) verweist sie auf die bestehende Berichtspflicht im Rahmen des jährlichen „Integritätsberichts der Bundesverwaltung“, der vom Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlicht wird. Danach waren im Jahr 2023 16 externe Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt.

In dem Integritätsbericht werden laut Antwort seit dem Jahr 2020 die erfragten Daten veröffentlicht, soweit sie datenschutzrechtlich zulässig seien. Davor seien entsprechende Berichte an den Haushalts- und Innenausschuss des Bundestages gegangen. Auch diese seien vom BMI online veröffentlicht worden. Für die Jahre 2006 und 2007 liegen die entsprechenden Daten laut Antwort nicht vor.