Beteiligung des Familienministeriums an Rechtsverfahren
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung äußert sich in einer Antwort (21/410) kritisch zu jüngst von der AfD-Fraktion gestellten Anfragen zu rechtlichen Verfahren unter Beteiligung der einzelnen Bundesministerien.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (21/198) der AfD-Fraktion zu diesen Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ schreibt die Regierung in ihrer Vorbemerkung: „Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze administrativer Überkontrolle bei zahlreichen der erfragten Einzelaspekte erreicht. Die Fragen beschränken sich nicht, wie die Vorbemerkung vermuten lässt, auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren einschließlich der in der Vorbemerkung genannten Strafanzeigen und Strafanträgen. Zusätzlich werden bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt. Die Fragesteller stellen die Fragen auch nicht nur zu einem Ministerium, sondern sukzessive zu weiteren Ministerien und das über einen Zeitraum, der mehrere Legislaturperioden umfasst. Die Fragen beziehen sich auf Einzeldaten zu einer sehr großen Anzahl an Verfahren, die die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren geführt hat.“
Unter anderem führt die Bundesregierung aus, dass das BMFSFJ im 1. Quartal 2025 an insgesamt 32 Verfahren als Klägerin beziehungsweise Antragstellerin sowie als Beklagte beziehungsweise Antragsgegnerin beteiligt war. „Entsprechend der Fragestellung fallen hierunter nicht nur Verfahren, die in diesem Zeitraum initiiert wurden, sondern auch ältere Verfahren, die weiterhin anhängig waren. Insgesamt sind nach derzeitigem Abrechnungsstand Kosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von 235.713 EUR entstanden“, heißt es in der Antwort weiter.